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Bewährungsverlauf und Wiedereingliederung suchtkranker Rechtsbrecher

Dimmek, B.; Brunn, D.E.; Meier, S.; Stremmel, M.; Suer, P.; Westendarp, A.M.; Westendarp, H.
2010, 132 Seiten
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978-3-89967-645-7
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Presse / Leserstimmen

Wie erfolgreich ist der Maßregelvollzug bei der Behandlung suchtkranker Rechtsbrecher? Erstmals legt eine Forschungsgruppe des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe dazu eine detaillierte Katamnesestudie vor: 160 Patienten wurden drei Jahre nach der Entlassung beurteilt. Die Erfolge der Maßregel erscheinen auf den ersten Blick zwar bescheiden, sie sind tendenziell jedoch häufig besser als die Therapeuten selbst prognostiziert hatten. Trotz einer oft problematischen Kindheit und Jugend mit frühem Suchtmittelmissbrauch, Gewalt im Elternhaus und einer ausgeprägt delinquenten Lebensgeschichte fand der größte Teil der Maßregelpatienten nach der Behandlung in ein straffreies Leben zurück. Für rund 60% der Alkoholkranken und etwas mehr als 50% der Drogenabhängigen ergab die Auswertung der Strafregisterauszüge, dass keinerlei erneute Straftaten zu verzeichnen waren. Kam es dennoch zu Rückfalldelikten, dann handelte es sich in der Mehrzahl um vergleichsweise geringfügige Delikte: Eigentums- und Straßenverkehrsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beleidigung, üble Nachrede, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Nur 22 Patienten wurden aufgrund späterer Straftaten erneut zu einem Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt. 15 Patienten, rund 11% aller untersuchten Fälle, begingen innerhalb des dreijährigen Untersuchungszeitraumes ein Gewaltdelikt, sei es unmittelbar als Rückfalldelikt oder im Laufe einer erneuten Reihe von Straftaten.
Die Studie belegt einerseits die Richtigkeit einiger etablierter Annahmen – etwa der engen Korrelation zwischen rückfälligem Suchtmittelkonsum, Arbeitsplatz-Verlust und Deliktrückfälligkeit. Anderseits deckt die Untersuchung etablierte Irrtümer auf: So zeigten Patienten mit negativer Legalprognose nur zu 28% einen Deliktrückfall; hatte die Klinik den Patienten jedoch mit einer positiven Legalprognose entlassen, betrug die Delikthäufigkeit 44%.

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