Erörterungen zu Sprachspiel und Handlungslogik in der Straftäterbehandlung
Thalmann, Thomas
2022, 270 Seiten
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Presse / Leserstimmen
Straf- und Strafvollzugsgesetz sehen in mehreren Paragraphen die kriminaltherapeutische Behandlung der Verurteilten vor. Für Strafgefangene mit bestimmten deliktischen Hintergründen und Sicherungsverwahrte soll die Zeit in der Vollzugsanstalt genutzt werden, die Legalprognose zu verbessern. Bei unvermindert Schuldfähigen gerät dieses Unternehmen in ein eigentümliches Spannungsfeld: Während das erkennende Gericht den Tätern die volle Verantwortlichkeit aufgrund freier Willensbestimmung zuerkannt hat, weisen die kriminaltherapeutischen Paradigmata ihnen die Rolle psychotherapeutischer Patienten zu, die lernen müssen, ihre „verhaltensteuernden“ Denkschemata, emotionalen Reaktionen und Handlungsmuster zu modifizieren, weil sie andernfalls Gefahr laufen, erneut von diesen kontrolliert zu werden. Die Widersprüche in den Rollenzuweisungen von strafrechtlicher und therapeutischer Seite prägen die kriminaltherapeutische Praxis. Die Frage „Kann er nicht oder will er nicht?“ zieht sich nach Art eines Leitmotivs durch den Berufsalltag der Behandler.
Der freie Wille ist keine empirische Größe. Er ist ein soziales Konstrukt, das in der alltäglichen Lebenswelt Interaktionen regelt. Der freie Wille ist - sensu Ludwig Wittgenstein - ein Sprachspiel, eingewoben in die unzähligen Spiele der normalen Sprache. Der freie Wille wird durch keinerlei naturgesetzlich beschreibbaren Kausalzusammenhänge konstituiert. Die aktuellen Konzepte der Kriminaltherapie führen hinsichtlich uneingeschränkt schuldfähiger Straftäter zu denselben Antinomien und Paradoxien wie der neurobiologische Determinismus.
"Das kluge, engagierte Buch wird nicht nur Insidern (Juristen, forensischen Psychologen und Psychiatern) anempfohlen, sondern insb. auch mit dem Vollzug befassten Politikern … und Journalisten."
- Dr. Ulrich Kobbé Klinischer und Rechtspsychologe, forensischer Psychotherapeut, Supervisor und Gutachter
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