Der interdisziplinäre forensische Reader informiert über entscheidende Weiterentwicklungen der forensischen Therapie und Rehabilitation, u.a.:
Wie entwickeln sich Beziehungen zwischen Patienten und Angehörigen? Wieweit können die Kranken aus ihrer Familie oder ihrem Freundeskreis Hilfe erwarten? Wer könnte wie in die Therapie einbezogen werden? Oder wäre eine Distanz gegenüber Angehörigen und füherem Umfeld eher indiziert?
Nachdem sich die Unterbringungszeiten im Maßregelvollzug extrem verlängert hatten, entschied der Gesetzgeber inzwischen, zu einer Verhältnismäßigkeit zurückzukehren; d.h.: Nach dem neuen Unterbringungsrecht wird frühzeitiger gelockert und entlassen. Dies erhöht die Anforderungen an Diagnostik, Therapie und Prognose. Wie können Beteiligte damit umgehen?
Nach der Entlassung aus dem vergitterten Maßregelvollzug gewinnen die ambulante Therapie und Sozialarbeit zunehmend an Bedeutung. Die Resozialisierung ist nicht nur für die Klientel, sondern auch ihre Umgebung in der Freiheit eine Herausforderung – zusätzlich erschwert durch jede Menge administrativer und juristischer Fragen. Wo liegen Fallstricke, wo Lösungen?
.„Wie die Resozialisierung psychisch kranker Sexualstraftäter gelingen kann“, ist ein spezielles Thema. Der Autor beschränkt sich nicht nur auf seine Erfahrungen und Anregungen. Er hinterlässt auch einen Claim, der haften bleibt: „Wir schaffen das.“
Zweck der am 22.05.2012 gegründeten Stiftung ist die Förderung des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege in Bremen und Umgebung, insbesondere im Bereich der sozial-psychiatrischen Versorgung und Betreuung der Bevölkerung.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht
durch die Beschaffung von Mitteln und
durch die Förderung von Maßnahmen, welche die
Rehabilitation behinderter Menschen oder von Behinderung bedrohter Menschen, insbesondere psychisch behinderter Menschen, zum Ziel haben.
Inklusion und Normalisierung der Lebensverhältnisse sind wesentliche Bedingungen für die Teilhabe psychisch kranker Menschen am sozialen und gesellschaftlichen Leben. Daher stehen die Verbesserung von Struktur und Qualität ambulanter Hilfen zur bedarfsgerechten und gemeindenahen Versorgung psychisch behinderter Menschen im Mittelpunkt der Stiftungsaufgaben. Die Weiterentwicklung und Vernetzung der Betreuungs- und Versorgungsangebote sowie die Initiierung und Förderung von innovativen Modellen zur Unterstützung der seelischen Gesundheit sind Anliegen und Programm der gemeinnützigen Stiftung.
Die Stiftung Bremer Werkgemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig. Sie wurde vom Senator für Inneres und Sport am 05. Juni 2012 gem. § 80 BGB i. V. m. § 4 BremStiftG anerkannt.
Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.
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