Vor einem halben Jahr hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Posttraumatische-Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters als Berufskrankheit anerkannt. Jetzt wurde die Urteilsbegründung endlich veröffentlicht – und die Entscheidung damit endgültig bestätigt. „Wir begrüßen diese wegweisende Rechtsprechung außerordentlich“, kommentiert Dr. Dominik Hinzmann (Foto), Sprecher der Sektion Perspektive Resilienz der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Das Urteil stoße hoffentlich eine generelle Debatte an, psychischen Belastungen im Gesundheitswesen besser vorzubeugen, vor allem in der Intensiv- und Notfallmedizin, mit einer signifikant hohen Abfolge dramatischer Ereignisse.