Die ärztliche Schweigepflicht ist die Basis eines jeden Arzt-Patienten-Verhältnisses. Behandler dürfen keine Informationen des Patienten weitergeben, nicht einmal die Tatsache, dass er sich in Behandlung befindet. Selbst enge Familienmitglieder wie Ehepartner oder Kinder des Patienten können ihn nicht von dieser Pflicht befreien. Hanna und Alexander Mathes berichten im „Jahrbuch Intensivmedizin 2019“ von der Schwierigkeit, moralisch und juristisch angemessen mit der ärztlichen Schweigepflicht umzugehen – vor allem, wenn es um die Behandlung auf Intensivstationen geht.