Der forensische Blick auf Sexual- und Gewaltdelikte
Festschrift für Luise Greuel
Kestermann, Claudia; Boetticher, Axel (Hrsg.)
2026, 390 Seiten, Hardcover
Print: 40,00 € |
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Leseprobe
Presse / Leserstimmen
Wie sind erlebnisbasierte Aussagen in Ermittlungs- und Strafverfahren zu erreichen? Die Aussagepsychologie hat während der letzten Jahre erfolgreiche, differenzierte Methoden identifiziert. Der Herausgeberband bietet vor dem Hintergrund von Sexual- und Gewaltdelinquenz bis hin zu Femiziden einen kritischen Überblick aus psychologischer und juristischer Perspektive. Neue Entwicklungen in der Aussagepsychologie und der Begutachtung stehen im Mittelpunkt und zudem wird ein expliziter Blick auf unterschiedliche (sexuelle) Gewaltdelikte und deren Aufklärung gerichtet. Zu einer besseren Aufklärung trägt z.B. auch die geforderte landesweite frühe richterliche Videovernehmung von Opferzeugen bei. Diese Festschrift ist Luise Greuel gewidmet; sie hat die Entwicklung der Rechts- und Aussagepsychologie während der letzten Jahrzehnte wesentlich vorangetrieben.
Prof. Dr. Kestermann ist Professorin für Psychologie mit den Schwerpunkten Kriminal-, Polizei- und Rechtspsychologie an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen. Als Leiterin des Studiengangs Risiko- und Sicherheitsmanagement verantwortet sie die akademische Ausbildung in diesem Bereich. Zudem ist sie stellvertretende Leiterin des Instituts für Polizei- und Sicherheitsforschung, stellvertretendes Mitglied im Fachbereichsrat Polizeivollzugsdienst, Mitglied im Akademischen Senat sowie Mitglied des Jean-Monnet-Exzellenzzentrums (CCICJ).
Dr. Axel
Boetticher
Nach dem Abitur absolvierte Boetticher eine Lehre als Bankkaufmann und studierte anschließend Rechtswissenschaft. Er wurde 1974 in Göttingen promoviert und schloss 1975 seine juristische Ausbildung mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Danach trat er in den Justizdienst Bremens ein, durchlief verschiedene Stationen (u. a. Amts- und Oberlandesgericht sowie Abordnungen zum Bundesverfassungsgericht und in die Bremische Senatsverwaltung) und wurde 1995 Richter am Bundesgerichtshof, wo er zunächst im Gesellschaftsrecht und ab 1997 im 1. Strafsenat tätig war. Ende Juli 2008 ging er in den Ruhestand.
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