Regulär haben gesetzlich Versicherte ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf zwei vorsorgliche Darmspiegelungen (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren. Alternativ ist mittlerweile ab dem gleichen Alter alle zwei Jahre ein immunologischer Stuhltest (iFOBT) möglich.
Besonders für Menschen mit familiär erhöhtem Risiko sollte der Stuhltest oder auch die Darmspiegelung in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt früher durchgeführt werden. „Steht dieser Wunsch bzw. das Bedürfnis im Raum, sollten sich Versicherte zunächst an ihre Krankenkasse wenden und sich bezüglich der Kostenübernahme erkundigen“, rät Thomas Adolph.
So gilt die Darmspiegelung innerhalb der Vorsorge als zuverlässigster Test, weil dabei mögliche Krebsvorstufen entdeckt und direkt entfernt werden können – sie ist aber aufwändiger und teurer. Dem einfacheren und günstigeren Stuhltest wird deshalb eher zugestimmt.
Darmkrebsvorsorge kann Leben retten – und wird von der GKK gezahlt
„Wird die Übernahme der Untersuchungskosten abgelehnt oder nur zu einem kleinen Teil übernommen, ist der Wechsel zu einer Krankenkasse, die deutlich mehr Priorität auf Krebsvorsorge legt, unproblematisch möglich“, so Adolph.
Seit mehr als 25 Jahren sammeln sein Team und er deshalb Informationen rund um die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Entsprechend rät er: „Lassen Sie sich nicht bei einer ersten Absage von Ihrem Vorhaben abbringen! Denn Darmkrebsvorsorge kann Leben retten – und sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt!“
Weiterführende Literatur
Darmkrebs vermeiden
Delbrück, Hermann (Hrsg.)
Pabst, 268 Seiten