Die aktualisierte Leitlinie umfasst Empfehlungen über den gesamten Verlauf
der stationären Behandlung von COVID-19 – von der Aufnahme und Diagnostik
über die Therapie bis hin zum weiteren Krankheitsverlauf. Da an der
Erstellung alle an der Therapie beteiligten Fachgruppen mitgewirkt haben,
ermöglicht die Leitlinie eine fächerübergreifende Betrachtung. „Derzeit
werden täglich hunderte neue wissenschaftliche Arbeiten zu COVID-19
publiziert. Die vorliegende Leitlinie bezieht alle neuen und gesicherten
Erkenntnisse mit ein und ist für ein strukturiertes, sicheres und
ressourcenschonendes Management von COVID-19-Patienten im Krankenhaus
unerlässlich“, sagt Professor Dr. Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie.
Seit Pandemiebeginn wird nicht nur fieberhaft nach Impfstoffen, sondern auch
nach wirksamen Medikamenten gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gesucht. Die
medikamentöse Therapie von COVID-19-Patienten nimmt in der aktualisierten
Leitlinien-Fassung einen besonderen Stellenwert ein. So gibt es neue
Empfehlungen zu zahlreichen Medikamenten. „Eine klinische Wirksamkeit einer
medikamentösen Therapie bei moderater bis schwerer COVID-19-Erkrankung
hospitalisierter Patienten ist weiterhin mit ausreichender Sicherheit nur
für Dexamethason nachgewiesen“, so PD Dr. Christoph Spinner, Vertreter der
Deutschen Gesellschaft für Infektiologie. Andere Medikamente, sowohl mit
antiviraler Wirksamkeit wie auch immunmodulatorische Therapien, können laut
den Autoren derzeit außerhalb klinischer Studien und entsprechend
qualifizierter klinischer Einrichtungen, aufgrund bisher noch fehlender
Evidenz, nicht regelhaft zum Einsatz empfohlen werden.
Durch die Zusammenarbeit mit dem Forschungskonsortium CEOsys
(COVID-19-Evidenzökosystem) und die Unterstützung des AWMF-Instituts für
Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi) konnten wichtige therapeutisch
relevante Fragestellungen der ursprünglichen S2k-Leitlinie mit
systematischen Evidenzsynthesen hinterlegt werden. „Die in der Leitlinie
getätigten Empfehlungen wurden in unserer Analyse bestätigt und konnten
entsprechend belegt werden“, so Professor Dr. Nicole Skoetz von CEOsys. Die
S3-Leitlinie können Interessierte auf der Website der AWMF (
<https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/113-001.html>
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/113-001.html) abrufen.
Folgende Fachgesellschaften waren an der Erstellung der Leitlinie beteiligt:
Federführend:
1Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin
(DGIIN); Berlin
2Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
(DIVI), Berlin
3Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), Berlin