Die Untersucher registrierten in den Jahren 2015 bis 2017 in Hessen 30.086 Patienten mit einem Hirninfarkt, 3.423 Patienten mit einer intrazerebralen Blutung und 789 Patienten mit einer Subarachnoidalblutung.
Für 15,9 Prozent der Kranken lag eine Patientenverfügung vor. 20,6 Prozent von ihnen starben in der Klinik. Für weitere 12,9 Prozent ordnete die Patientenverfügung eine palliative Zielsetzung an. 50,7% dieser Patienten überlebten den Klinikaufenthalt nicht. Von den Patienten, die keinerlei Verfügung unterzeichnet hatten, starben nur 1,9% im Krankenhaus.
Die Untersucher gingen der Annahme nach: Waren die Patienten mit Verfügungen älter, kränker und daher stärker gefährdet? Nach Adjustierung für beeinflussende Faktoren wurde sichtbar, dass die Annahme nur teilweise zutrifft. "Sowohl das Vorliegen einer Patientenverfügung als auch die Festlegung einer palliativen Zielsetzung stehen mit einer erhöhten intrahospitalen Mortalitätsrate in Zusammenhang."
Literatur:
M. Stein, C. Tanislav, M. Bender, I. Sünkeler, E. Uhl, B. Misselwitz: Patientenverfügung und palliative Zielsetzung in der Akutbehandlung des Schlaganfalls. Journal für Anästhesie und Intensivbehandlung 1/2019, S. 108