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"Es ist nicht möglich, bei der häuslichen
Krankenpflege eines schwerstbetroffenen
Patienten auf dem üblichen Formular den
Schwestern zu erlauben, bei Bedarf ein
Abführ-Klistier zu verabreichen", klagt ein
Hausarzt im Hippokranet. Zunächst muss die
Krankenkassen-Anfrage beantwortet werden:
"Welche Maßnahmen haben sie bisher
ergriffen, um den Klistier Einsatz zu
vermeiden?".
Ein anderes Beispiel: Kinder, die mit Ihren
Müttern zur Kur sollen, brauchen immer eine
Bescheinigung, damit diese mitfahren können:
"Kevin muss die Mutter begleiten, da er sich
als Säugling zuhause nicht alleine versorgen
kann", müsse er schreiben, sagt ein Arzt
genervt: "Wenn es der Arzt schreibt, wird es
vielleicht auch dem Sachbearbeiter klar!"
Wenn nach einer bestimmten schweren
Schulterverletzung eine spezielle Schiene
sofort nach der Behandlung erforderlich
wäre, so stellt sich die Kassenbürokratie
auch gern quer: Regelhaft frage dann der
Medizinische Dienst der Kassen an und
fordert umfangreiche Unterlagen, schreibt
ein Arzt. Nach 4-6 Wochen erfolgt eine
weitere Anfrage, so dass die eigentliche
Behandlung nach 8-10 Wochen beginnen könnte
- so spät ist sie dann aber absolut sinnlos.
"Ich empfehle diesen Patienten dann den
Wechsel der Krankenkasse" schreibt er.
Gleichzeitig werden Ärzte permanent mit
Rundschreiben ihrer kassenärztlichen
Vereinigung eingedeckt. Ein Beispiel
gefällig? "Das An- und Ausziehen der
Kompressionstrümpfe im Rahmen der häuslichen
Krankenpflege, darf ab 01.07.2011 in der
Verordnung nicht mehr mit Bindestrich,
sondern muß mit einem Spiegelstrich getrennt
verordnet werden". Steht also im Rezept ein
Bindestrich statt eines Spiegelstrichs, so
ist es nicht mehr gültig.
Für einen dringend benötigten Blasenkatheter
bei einem 91jährigen Mann, der nicht mehr
richtig Wasser lassen konnte, musste ein
Urologe erst einen Kostenvoranschlag
einreichen und auf eine schriftliche
Genehmigung warten: "Auch nach meiner
telefonischen Rücksprache mit dem
zuständigen Sachbearbeiter der BKK XYZ wurde
nicht von diesem Vorgehen abgewichen, obwohl
ich drauf hingewiesen hatte, dass der
Patient sich bereits in der Praxis befand",
schildert der Arzt den Vorgang.
"Also: Hilfsmittelverordnung ausgestellt,
Kostenvoranschlag der Apotheke beigelegt und
den Sanitätern mitgegeben, Patient
unverrichteter Dinge zurück ins Altenheim
(der Krankentransport kostet ja nichts), das
Altenheim schickte die Verordnung und den
Kostenvoranschlag an die BKK XYZ, dort wurde
genehmigt, die BKK schickte die Verordnung
zurück ans Altenheim, dieses schickte die
Verordnung an die Apotheke, diese lieferte
den Verweilkatheter an das Altenheim, das
Altenheim vereinbarte einen neuen Termin in
der Praxis, und der Patient wurde wieder
liegend mit erneutem Krankentransport in die
Praxis gebracht", schreibt er weiter:
"Gesamtdauer der Aktion: zehn Tage. Kosten
des Verweilkatheters ca. 20 Euro". Die
Angehörigen des Patienten hätten ihn danach
bei einer anderen Kasse versichert und die
ursprünglich zuständige Kasse hatte einen
teuren Patienten weniger: "Ein Schelm, der
Böses dabei denkt".
Dies sind nur einige wenige Beispiele. Gerne
vermitteln wir Ihnen Ärzte und Ärztinnen,
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http://www.presseportal.de/pm/61299/2174898
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Quelle: Ärztenachrichtendienst Verlags-AG
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