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"Bei Herzrhythmusstörungen - mit einer
verlangsamten Herzschlagfolge oder einem
vorübergehenden Aussetzen der Herzaktionen -
wird die Implantation eines künstlichen
Herzschrittmacher-Systems erforderlich. Es
besteht aus einem Aggregat, das Impulse
abgeben kann, wenn die Herzfrequenz einen
gewissen Grenzwert unterschreitet. Je nach
der Herzrhythmusstörung können Elektroden in
den rechten Herzvorhof, in die rechte
Herzkammer oder in beide Herzhöhlen gelegt
werden ..."
Prof. Dr. Hans H. Scheld (Univ. Münster)
beantwortet in seinem Patienten-Ratgeber
"Das demaskierte Herz" alle wichtigen Fragen
zu verschiedensten Formen der Herzoperation.
Dabei legt er auch die - oft verschwiegenen,
seltenen - Risiken offen, z.B. die möglichen
Komplikationen eines Herzschrittmachers:
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Eine Schwellung des Herzmuskelgewebes oder eine
Narbenbildung kann den Impuls des Schrittmachers
behindern
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Die Elektrode kann sich im Herzen aus der
Verankerung lösen
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Ein Kabel kann bei hoher Beanspruchung brechen
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Normalerweise sind moderne Herzschrittmacher so
eingestellt, dass sie - wenn das Herz selbst
schnell genug schlägt - keine Impulse aussenden.
Der Herzschrittmacher erkennt rechtzeitig
einfallende Herzaktionen. Wird dieser
Erkennungsvorgang gestört, erregt der
Herzschrittmacher den Herzmuskel zu einem falschen
Zeitpunkt und kann dadurch schwere
Herzrhythmusstörungen auslösen
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Bei ungünstiger Lage der Schrittmacher-Batterie
oder der Sonde können durch Schrittmacher-Impulse
Teile des Brustmuskels bzw. des Zwerchfells mit
erregt werden, so dass es zu einem meist
unangenehmen Zucken kommt
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Eine Schrittmacher-Batterie "hält" fünf bis zehn
Jahre; sie sollte ausgetauscht werden, bevor sie
erschöpft ist.
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Elektronikfehler sind bei einem von 10.000 Geräten
zu erwarten.
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