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Ab den 90er Jahren wurden die gesetzlichen
Möglichkeiten verschärft, rückfallgefährdete
Schwerverbrecher über ihre Haftzeit hinaus
in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Damit
wurde "ein Stück symbolischer Gesetzgebung
geschaffen, um die Öffentlichkeit zu
beschwichtigen, statt wirklich Sicherheit zu
gewährleisten," kritisiert der Kriminologe
Professor Dr. Arthur Kreuzer (Gießen).
"Einer Justizministerin wird das Zitat
zugeschrieben, man formuliere das Gesetz so
eng, dass fast niemand darunter falle, aber
die Öffentlichkeit dennoch beruhigt sei."
Die Drohung nachträglicher
Sicherungsverwahrung schafft
"Rechtsunsicherheit, falsche Erwartungen,
viel Unruhe in der Haft und unglaublich viel
überflüssige Bürokratie. Sie belastet
Tausende Gefangene, Vollzugsverwaltung,
Vollstreckungsbehörden, Gerichte.
Etwa 6000 Ersttäter sind mögliche Betroffene
in der Haft. Pedantisch bürokratisch
geregelt, sind sie vom ersten Tag an
besonders zu verwalten in den Akten,
Beobachtungen, Registrierungen, Berichten.
Vollzugslockerungen bleiben ihnen nahezu
versagt.
Betroffene sind für Mitgefangene leichter
erpressbar; sie können sich Streitigkeiten
nicht leisten, droht ihnen doch sonst ein
ungünstiger Aktenvermerk. Scheinanpassung
wird sich verbreiten oder Resignation. Das
Haftklima wird vergiftet."
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