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Seit 2004 können gesetzliche Krankenkassen
Bonusprogramme für Gesundheitsförderung und
Prävention auflegen. Eine Arbeitsgruppe der
Hochschule Neubrandenburg hat Daten der
Innungskrankenkasse-Nord evaluiert und die
Effizienz des Bonusprogramms belegt.
Bei dem betreffenden "Bonussystem sollten
die Versicherten neben primärpräventiven
Maßnahmen auch die sekundärpräventiven
Interventionen in Anspruch nehmen."
Einerseits wurden Offerten zu den Bereichen
Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und
Genuss- bzw. Suchtmittelkonsum geboten.
Anderseits wurde zu diversen
Vorsorgeuntersuchungen und
Präventionsmaßnahmen eingeladen. Der Bonus
besteht in einer Erstattung der Praxisgebühr
- maximal 160 Euro pro Jahr.
"Bei der zusammenfassenden Gegenüberstellung
der gesamten Leistungsausgaben wurde
deutlich, dass die Bonusprogrammteilnehmer
eine deutliche Verringerung in den Kosten
aufwiesen im Vergleich zur Kontrollgruppe.
Es zeigte sich eine besonders hohe
Kostenminimierung im Bereich Krankenhaus im
Jahr 2004 gegenüber 2003 um 1.230,67 Euro
und im Jahr 2005 gegenüber 2003 um 313 Euro.
Bei den Arzneimittelausgaben zeigte sich in
2005 gegenüber 2003 eine Reduzierung der
Kosten um ca. 64 Euro."
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