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Bundespräsident Horst Köhler hat den Freiburger Juraprofessor
Andreas Voßkuhle zum Bundesverfassungsrichter ernannt. Der 44-Jährige
wurde Nachfolger des ausscheidenden Vizepräsidenten Winfried Hassemer
und wird in zwei Jahren voraussichtlich Präsident des höchsten
deutschen Gerichts. Jetzt müsse "aus dem erfolgreichen Hochschullehrer
ein umsichtiger Richter werden", sagte Köhler bei der Überreichung
der Ernennungsurkunde im Berliner Schloss Bellevue. Voßkuhle war
am 25. April vom Bundesrat gewählt worden.
Amtsübergabe: Der bisherige Verfassungsrichter Hassemer,
Bundespräsident Köhler und Hassemer-Nachfolger Voßkuhle
(von links)
Voßkuhle war von der SPD vorgeschlagen worden, nachdem die Union
den zunächst von den Sozialdemokraten nominierten Würzburger
Staatsrechtler Horst Dreier nicht akzeptieren wollte. Das Vorschlagsrecht
für Verfassungsrichter haben die Parteien. Diesmal lag es bei der
SPD. Voßkuhle galt als Überraschungskandidat. SPD-Mitglied
ist er nicht. Der Wissenschaftler ist seit 1. April Rektor der Albert-Ludwigs-Universität
in Freiburg. Diese Position muss er nun aufgeben. Der in Detmold geborene
Voßkuhle studierte in Bayreuth und München. Mit Mitte 30 wurde
er zum Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie
an die Universität Freiburg berufen. Seine Schwerpunkte liegen im
Verwaltungs- und Umweltrecht.
Ruhestand nach Verkündung des Awacs-Urteils
Köhler überreichte gleichzeitig dem 68-jährigen Hassemer
die Entlassungsurkunde. Der frühere hessische Datenschutzbeauftragte
war seit Mai 1996 Bundesverfassungsrichter und seit April 2002 Vizepräsident
des Gerichts. Der Strafrechtsprofessor hätte eigentlich schon am
17. Februar mit Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren aus dem Amt scheiden
können, musste aber wegen des Streits um seine Nachfolge bleiben.
Hassemers letzter Akt als Senatsvorsitzender war die Verkündung
des Awacs-Urteils zu den Rechten des Bundestages bei Auslandseinsätzen
der Bundeswehr. In seiner knapp zwölfjährigen Amtszeit hatte
Hassemer zahlreiche wichtige Verfahren als Berichterstatter maßgeblich
vorbereitet. Dazu gehört das Urteil zur Überwachung mutmaßlicher
Straftäter durch das satellitengestützte Ortungssystem GPS und
die Entscheidung zur Strafbarkeit des Inzests, bei der Hassemer ein Sondervotum
abgab.
Andreas Voßkuhle: Voßkuhle wurde 1963 in
Detmold geboren. Er studierte in München und wurde für seine
Doktorarbeit über den "Rechtsschutz gegen den Richter"
mit dem Fakultätspreis ausgezeichnet. Später arbeitete er als
Referent im Bayrischen Innenministerium und ist seit 1999 Professor an
der Freiburger Albert-Ludwigs-Universität. Dort leitet er das Institut
für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie und ist seit April Rektor
der Universität. Voßkuhles Spezialgebiete sind Umweltrecht,
Entbürokratisierung und Grundlagen des Verwaltungsrechts. Der 44-Jährige
ist mit einer Juristin verheiratet. Sie ist Direktorin des Amtsgerichts
Lörrach.
  
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