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Die Kriminalitätsfurcht ist in Deutschland wesentlich stärker
ausgeprägt als die reale Kriminalitätsbedrohung. Politik und
Justiz tendieren häufig dazu, sich am Level der Furcht und nicht
an den realen Kriminalitätsrisiken zu orientieren, warnt Professor
Dr. Winfried Hassemer, der bisherige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.
Er analysiert mehrere Risiken des Missverhältnisses, u.a.: "Das
moderne, präventiv orientierte Strafrecht hat eine blinde Stelle,
die nicht einfach ausgeglichen werden kann. ... Ihm fehlt konzeptionell
die normative Grenze der Verhältnismäßigkeit von Eingriffen.
Das Präventionsstrafrecht muss deshalb mit Hilfe des allgemeinen
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausgebremst werden,
wenn es z.B. im Bestreben einer frühzeitigen Verhinderung terroristischer
Anschläge ... zu weit geht.
Dass das immer öfter misslingt, dass der kriminalpolitische Diskurs
maßlose Forderungen hervorbringt und ein Ende solcher Forderungen
nicht absehbar ist, liegt nicht nur darin begründet, dass die Verbrechensfurcht
bei uns weit verbreitet ist und als Motor für Kontrollverschärfungen
wirkt. Es liegt auch daran, dass Sicherheitsbedürfnisse strukturell
unstillbar sind. ... Sicherheit ist nie hergestellt, sie ruft immer nach
Komplettierung, denn sie ist emotiv hoch aufgeladen", schreibt der
Jurist in einer aktuellen justizkritischen Aufsatzsammlung "Blick
über den Tellerrand - Dialog zwischen Recht und Empirie".
Professor Dr. Norbert Nedopil (München), Nestor der forensischen
Psychiatrie in Deutschland, beschreibt in der gleichen Publikation die
engagierten Bemühungen seiner Disziplin, die Qualifikation psychiatrischer
Gutachter auf einem hohen Niveau zu stabilisieren. Dennoch: "Trotz
dieser Fortschritte bleibt noch vieles zu tun. Hierzu dürfte zum
einen eine bessere Ergebniskontrolle gehören, und hierfür wiederum
wäre eine fundiertere Ausbildung der Juristen nötig.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat kürzlich in einer
internen Umfrage bei Gerichten und Staatsanwälten die Auswahlkriterien
für Gutachter erkundet. Die Schnelligkeit, mit der das Gutachten
erstellt wird, und die Bekanntheit des Gutachters beim Auftraggeber waren
jene Gesichtspunkte, die alle anderen Vorschläge bei weitem übertrafen.
Qualität der Gutachten oder Zertifizierung des Gutachters spielten
bei den Antworten praktisch keine Rolle ..."
Literaturhinweis:
Horst
Schüler-Springorum, Norbert Nedopil (Hrsg.):
Blick über den Tellerrand - Dialog zwischen Recht und Empirie
Pabst 2008, 176 Seiten, ISBN 978-3-89967-439-2
  
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