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  06.07.2008
Brisantes Konfliktpotential zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei
  Bei Untersuchungen der Organisierten Kriminalität ist die Staatsanwaltschaft gegenüber der Kriminalpolizei weisungsbefugt. Dieses hierarchische Gefälle kann zu brisanten Spannungen zwischen den Ermittlern führen - bishin zum Boykott und zur Informationszurückhaltung. 

Den entscheidenden Impuls gibt die Staatsanwaltschaft: Verhält sie sich kooperativ, "nimmt die Polizei die Weisungsbefugnis im Sinne von ´aufzeigen´und ´ausdiskutieren´ wahr." Dies kann zu einer einvernehmlichen, effizienten Zusammenarbeit führen, diagnostiziert die Psychologin Dr. Silke Kröniger (Wiesbaden) in einer aktuellen Studie.

"Statusniedrigere Gruppen" - in diesem Fall die Polizei - bemühen sich, ihren Status gegenüber anderen Gruppen - in diesem Fall die Staatsanwaltschaft - aufzuwerten. Insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität haben sich polizeiliche Ermittler mit einer zunehmenden Eigenständigkeit gegenüber der Staatsanwaltschaft engagiert. "Die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft spiegelt derzeit eine Umbruchsituation wider: Statt der ursprünglich zu jeder Zeit normativ geregelten Beziehung - "Herrin des Verfahrens" ist die Staatsanwaltschaft - können nun vermehrt Situationen auftreten, in denen dies nicht zwangsläufig so gegeben sein muss. Genau aus diesem Grund wird eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft gefordert. Allerdings soll aus rechtsstaatlichen Grundprinzipien die grundsätzliche Leitung der Staatsanwaltschaft nicht gefährdet werden," schreibt Kröniger.

Sie analysiert in ihrer arbeitspsychologischen Studie Möglichkeiten einer Kooperation und Konfliktbewältigung zwischen den Ermittlergruppen.

Literaturhinweis:

Silke Kröniger:
"Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft - Weisungsmacht als Kooperationshinternis?"
in: Albert Vollmer (Hrsg.): Kooperatives Handeln zwischen Kontinuität und Brüchen in neuen Tätigkeitssystemen
Pabst, 332 Seiten, 3-89967-331-X


   

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