| VERHALTENSTHERAPIE &
VERHALTENSMEDIZIN 21. Jahrgang / Heft 3 - 2000

Meinen Arbeitsplatz als
Psychologin und Psychotherapeutin verdanke ich dem Umstand,
dass Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankert ist.
Eine Mutter rief im Büro
an, um zu fragen, ob sie wegen Sorgerechtsproblemen einen
Termin bei einem Kollegen bekommen könne, den sie schon
kennen gelernt habe und da sie sich vorstellen könnte, mit
ihm gut zusammen zu arbeiten. Sie könne auch ihren Partner
mitbringen, wenn das die Bedingung sei, um bei diesem
Kollegen einen Termin zu bekommen.
Mein Kollege erklärte sich einverstanden, machte aber darauf
aufmerksam, dass er eine Kollegin an dem Paargespräch
beteiligen würde. Frau A. war etwas skeptisch, weil ihr
Partner, Herr B. angeblich nicht gut mit Frauen umgehen könne.
Die Kollegin, die mein
Kollege in das Paargespräch einbezog, war ich.
Der Termin kam. Ich
beobachtete, wie das Paar ganz offensichtlich auch in der
Psychoszene zu Hause, miteinander sprach nach dem Motto:
„Sagen Sie es Ihrem Partner direkt! Sprechen Sie dabei nur
von sich und vermeiden Sie vor allem Beschuldigungen!“
Nach fast 30 Jahren
Berufserfahrung bin ich leider immer noch recht naiv und
verstehe oft nur „Bahnhof". Jedenfalls will ich nun
wirklich wissen, weshalb die Beiden überhaupt gekommen sind.
Beide sind nicht
verheiratet, haben sich in einer Selbsterfahrungsgruppe kennen
und lieben gelernt, haben einen eineinhalb Jahre alten Sohn,
und schon 3 Jahre zusammen gelebt. Jetzt haben sie sich
getrennt. Die Mutter ist mit dem Sohn ausgezogen.
Beide wollen das gemeinsame
Sorgerecht ausüben. Der Sohn wird als Belastung erlebt,
obwohl sie ihn natürlich lieben. Der Sohn soll seinen
Lebensmittelpunkt bei der Mutter haben.
Der Streitpunkt ist der,
dass Frau A. aus der Stadt weg in eine Kommune, eine religiöse
Sekte ziehen will, wo der Sohn viele Mütter haben würde und
eine Meisterin, die erleuchtet sei. Herrn B. passt daran
nicht, dass der Sohn jedes 2. Wochenende mehrere Stunden, im
Auto verbringen müsse, um zum Vater gefahren zu werden. Außerdem
hält er den Aufenthalt in der Sekte für seinen Sohn für
bedenklich. Dem Sohn den Lebensmittelpunkt bei sich zu
schaffen, so weit wolle Herr B. jedoch nicht gehen. Dann hätte
er ja die Hauptlast zu tragen.
Ich zu Frau A.: „Denken
Sie denn, dass Sie Ihrem Sohn zumuten können, alle 14 Tage
das Wochenende viele Stunden im Auto zu verbringen, um sein
Recht auf den Vater auch nach der Trennung zu realisieren?“
Frau A.: „Es macht mir
nichts aus, ihn alle 14 Tage im Auto zu seinem Vater zu
bringen.“
Ich: „Das habe ich
verstanden. Ich fragte, ob es Ihrem Sohn
gut täte?“
Frau A.: „Ich glaube, Sie
verstehen mich
nicht. Es macht mir nichts aus, alle 14 Tage mit ihm zu seinem
Vater zu fahren.“
Ich: „Ja, aber versetzen
Sie sich doch einmal in die Lage Ihres Sohnes. Tut es ihm gut,
jedes zweite Wochenende vielleicht im Stau zu stehen? Denken
Sie nur an Glatteis im Winter, an Hitze im Sommer.“
Frau A.: „Na gut, dann
lasse ich ihn eben beim Vater. Aber Sie brauchen nicht zu
glauben, dass der Vater bereit wäre, den Sohn mit dem Auto
alle 14 Tage zu mir zu bringen.“
Herr B. „Das stimmt, das
tue ich nicht, weil ich es ablehne, dass mein Sohn alle 14
Tage viele Stunden im Auto verbringt.“
Ich – erklärend: „Das
neue Kindschaftsrecht soll helfen, das Recht des Kindes auf
seine Eltern auch nach der Trennung zu garantieren. Dieses
Recht wird nach meiner Auffassung stark eingeschränkt, wenn
ein Elternteil plötzlich beschließt, in eine andere Stadt
weit weg zu ziehen. Können Sie Ihre Entscheidung zum Umzug
nicht verschieben, bis das Kind älter geworden ist?“
Frau A.: „Was ich? Ich
habe ohnehin so vieles nicht gelebt, was ich längst hätte
leben müssen.“ Und empört zu meinem Kollegen gewandt:
„Die Frau versteht mich nicht! Und, das fällt mir jetzt
erst auf, wieso nimmt Ihre Kollegin überhaupt an diesem Gespräch
teil?“
Mein Kollege: „Mit Paaren
arbeiten wir zu Zweit, wenn es möglich ist. Das habe ich
Ihnen gesagt.“
Ergebnislos ans Ende des
Gespräches gekommen, wurde das Vormundschaftsgericht als
Entscheidungsinstanz von den Eltern in Erwägung gezogen.
Ich: „Glauben Sie, dass
ein Vormundschaftsrichter besser weiß, was ihr Sohn braucht,
als Sie?“
Nein, natürlich nicht. Frau
A. beschloss schließlich, sich einen neuen Termin an unserer
Beratungsstelle zu holen – allerdings ohne den Partner und
dann bei meinem Kollegen allein.
Überrascht fragte ich:
„Sie wollen hier noch einmal anrufen, um sich einen neuen
Termin geben zu lassen?“
Frau A.: „Ja natürlich!
Ich bin froh, dass es so eine gute Einrichtung gibt!“
Wie finde ich denn das?
Anonymus
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