VERHALTENSTHERAPIE & VERHALTENSMEDIZIN

21. Jahrgang / Heft 3 - 2000

Meinen Arbeitsplatz als Psychologin und Psychotherapeutin verdanke ich dem Umstand, dass Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankert ist.

Eine Mutter rief im Büro an, um zu fragen, ob sie wegen Sorgerechtsproblemen einen Termin bei einem Kollegen bekommen könne, den sie schon kennen gelernt habe und da sie sich vorstellen könnte, mit ihm gut zusammen zu arbeiten. Sie könne auch ihren Partner mitbringen, wenn das die Bedingung sei, um bei diesem Kollegen einen Termin zu bekommen.
Mein Kollege erklärte sich einverstanden, machte aber darauf aufmerksam, dass er eine Kollegin an dem Paargespräch beteiligen würde. Frau A. war etwas skeptisch, weil ihr Partner, Herr B. angeblich nicht gut mit Frauen umgehen könne.

Die Kollegin, die mein Kollege in das Paargespräch einbezog, war ich.

Der Termin kam. Ich beobachtete, wie das Paar ganz offensichtlich auch in der Psychoszene zu Hause, miteinander sprach nach dem Motto: „Sagen Sie es Ihrem Partner direkt! Sprechen Sie dabei nur von sich und vermeiden Sie vor allem Beschuldigungen!“

Nach fast 30 Jahren Berufserfahrung bin ich leider immer noch recht naiv und verstehe oft nur „Bahnhof". Jedenfalls will ich nun wirklich wissen, weshalb die Beiden überhaupt gekommen sind.

Beide sind nicht verheiratet, haben sich in einer Selbsterfahrungsgruppe kennen und lieben gelernt, haben einen eineinhalb Jahre alten Sohn, und schon 3 Jahre zusammen gelebt. Jetzt haben sie sich getrennt. Die Mutter ist mit dem Sohn ausgezogen.

Beide wollen das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Der Sohn wird als Belastung erlebt, obwohl sie ihn natürlich lieben. Der Sohn soll seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter haben.

Der Streitpunkt ist der, dass Frau A. aus der Stadt weg in eine Kommune, eine religiöse Sekte ziehen will, wo der Sohn viele Mütter haben würde und eine Meisterin, die erleuchtet sei. Herrn B. passt daran nicht, dass der Sohn jedes 2. Wochenende mehrere Stunden, im Auto verbringen müsse, um zum Vater gefahren zu werden. Außerdem hält er den Aufenthalt in der Sekte für seinen Sohn für bedenklich. Dem Sohn den Lebensmittelpunkt bei sich zu schaffen, so weit wolle Herr B. jedoch nicht gehen. Dann hätte er ja die Hauptlast zu tragen.

Ich zu Frau A.: „Denken Sie denn, dass Sie Ihrem Sohn zumuten können, alle 14 Tage das Wochenende viele Stunden im Auto zu verbringen, um sein Recht auf den Vater auch nach der Trennung zu realisieren?“

Frau A.: „Es macht mir nichts aus, ihn alle 14 Tage im Auto zu seinem Vater zu bringen.“

Ich: „Das habe ich verstanden. Ich fragte, ob es Ihrem Sohn gut täte?“

Frau A.: „Ich glaube, Sie verstehen mich nicht. Es macht mir nichts aus, alle 14 Tage mit ihm zu seinem Vater zu fahren.“

Ich: „Ja, aber versetzen Sie sich doch einmal in die Lage Ihres Sohnes. Tut es ihm gut, jedes zweite Wochenende vielleicht im Stau zu stehen? Denken Sie nur an Glatteis im Winter, an Hitze im Sommer.“

Frau A.: „Na gut, dann lasse ich ihn eben beim Vater. Aber Sie brauchen nicht zu glauben, dass der Vater bereit wäre, den Sohn mit dem Auto alle 14 Tage zu mir zu bringen.“

Herr B. „Das stimmt, das tue ich nicht, weil ich es ablehne, dass mein Sohn alle 14 Tage viele Stunden im Auto verbringt.“

Ich – erklärend: „Das neue Kindschaftsrecht soll helfen, das Recht des Kindes auf seine Eltern auch nach der Trennung zu garantieren. Dieses Recht wird nach meiner Auffassung stark eingeschränkt, wenn ein Elternteil plötzlich beschließt, in eine andere Stadt weit weg zu ziehen. Können Sie Ihre Entscheidung zum Umzug nicht verschieben, bis das Kind älter geworden ist?“

Frau A.: „Was ich? Ich habe ohnehin so vieles nicht gelebt, was ich längst hätte leben müssen.“ Und empört zu meinem Kollegen gewandt: „Die Frau versteht mich nicht! Und, das fällt mir jetzt erst auf, wieso nimmt Ihre Kollegin überhaupt an diesem Gespräch teil?“

Mein Kollege: „Mit Paaren arbeiten wir zu Zweit, wenn es möglich ist. Das habe ich Ihnen gesagt.“

Ergebnislos ans Ende des Gespräches gekommen, wurde das Vormundschaftsgericht als Entscheidungsinstanz von den Eltern in Erwägung gezogen.

Ich: „Glauben Sie, dass ein Vormundschaftsrichter besser weiß, was ihr Sohn braucht, als Sie?“

Nein, natürlich nicht. Frau A. beschloss schließlich, sich einen neuen Termin an unserer Beratungsstelle zu holen – allerdings ohne den Partner und dann bei meinem Kollegen allein.

Überrascht fragte ich: „Sie wollen hier noch einmal anrufen, um sich einen neuen Termin geben zu lassen?“

Frau A.: „Ja natürlich! Ich bin froh, dass es so eine gute Einrichtung gibt!“

Wie finde ich denn das?

Anonymus


  • Auch bei Bestellungen per E-Mail bitte immer die Lieferanschrift  angeben. Vielen Dank.

PABST SCIENCE PUBLISHERS
Lengerich, Berlin, Riga, Rom, Wien, Zagreb
Verlagslogo